Informationen zur Genossenschaft

Warum haben wir eine Genossenschaft gegründet?

Wir wollen gemeinsam Verantwortung für unsere Lebensmittel übernehmen, deshalb haben wir die Rechtsform Genossenschaft gewählt. Diese zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:


Selbstverantwortung: Die Mitglieder selbst sind verantwortlich für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft. Die Mitglieder bringen das erforderliche Kapital selbst auf und nur dieses haftet gegenüber den Gläubigern. Somit ist das Risiko auf möglichst vielen Schultern verteilt.


Identitätsprinzip: merkmalsprägend für Genossenschaften ist, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden oder in unserem Fall auch Lieferanten sind. Durch das Einbringen von  Kapital durch jedes Mitglied wird mehr Verbindlichkeit geschaffen. Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet die Genossenschaft von anderen Kooperationsformen.


Mitgliederorientierung: Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei der Genossenschaft Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. Damit werden die Förderinteressen der Mitglieder dauerhaft in den Mittelpunkt der Geschäftspolitik gestellt. Wir bieten somit eine Alternative zu den üblichen Machtverhältnissen im Lebensmittelhandel. Verbraucher:innen können durch Ihr Mitwirken direkt die Produktionsbedingungen ihrer Produkte beeinflussen. Erzeuger:innen und Verarbeiter:innen profitieren durch faire Abnahmebedingungen, die auf Augenhöhe vereinbart werden können.


Mitgliedschaft im genossenschaftlichen Prüfungsverband: Mit der Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, die laut Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben ist, sind Vorteile verbunden: Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch die Expertise des Verbandes in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.


Flexibilität: Sowohl der Beitritt als auch der Austritt ist ohne notarielle Mitwirkung und/oder Unternehmensbewertung möglich.

 

Quellen:

  • www.genossenschaftsverband.de/genossenschaft-gruenden/informationen-fuer-gruender/vorteile-der-rechtsform
  • www.genossenschaftsverband.de/genossenschaft-gruenden/genossenschaft-als-rechtsform

Organisation in der Genossenschaft

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist oberstes Willensbildungsorgan der Genossenschaft.

Jedes Mitglied hat hier eine Stimme (unabhängig von der Höhe der jeweiligen Genossenschaftsanteile).

Die Generalversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über

  • die Änderung der Satzung
  • die Feststellung des Jahresabschlusses
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplanes
  • die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • die Entscheidung über die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages sowie die Verwendung und den Umgang mit einem Gewinn-/ Verlustvortrag
  • den Ausschluss von Erzeuger- und Verarbeiterbetrieben
  • die Wahl und die endgültige Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  • den Ausschluss von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrats aus der Genossenschaft
  • die Aufnahme, Ausgliederung oder Aufgabe eines Geschäftsbereichs
  • die Festsetzung eines Eintrittsgeldes
  • die Verschmelzung der Genossenschaft mit einer anderen Genossenschaft
  • die Auflösung der Genossenschaft

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Er kann jederzeit Berichterstattung vom Vorstand verlangen und selbst oder durch einzelne, von ihm zu bestimmende Mitglieder, die Bücher und Schriften der Genossenschaft einsehen, die Bestände des Anlage- und Umlaufvermögens sowie die Schuldposten und sonstigen Haftungsverhältnisse prüfen.

 

Unser Aufsichtsrat besteht aktuell aus 4 Verbrauchern und 2 Erzeugern. In der Zukunft sollen hier auch die Angestellten der Genossenschaft vertreten sein. Ein Drittel des Aufsichtsrates wird jedes Jahr neu in der Generalversammlung gewählt. Alle Aufsichtsräte arbeiten ehrenamtlich.

Der Vorstand

Der Vorstand (drei gleichberechtigte Geschäftsführer) leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat gewählt. Der Vorstand ist die rechtliche Vertretung der Genossenschaft und muss unter Berücksichtigung der Interessen aller Mitglieder, die Geschäfte und dafür notwendigen personellen, organisatorischen und sachlichen  Maßnahmen planen und durchführen, für eine ordnungsgemäße Buchführung, Jahresplanung sorgen, den Jahresabschluss aufstellen und vorlegen sowie die Generalversammlung vorbereiten und ordnungsgemäß einberufen.

 

Unser Vorstand arbeitet aktuell ehrenamtlich.

Die Mitglieder des Vorstandes sind:

  • Judith Hock-Klemm und
  • GeroWieschollek

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

Wir sind Mitglied im Bayrischen Genossenschaftsverband

Der Bayrische Genossenschaftsverband unterstützt uns bei unserem Gründungsvorhaben führt die  genossenschaftliche Prüfung durch.